Der Gelbe Blitz setzt auch während der Corona-Krise seine Arbeit fort.
Als gewerbliches Dienstleistungs- und Verkehrsunternehmen ist der Betrieb von der seit 23. März 2020 verhängten Kontaktsperre nicht direkt betroffen.
Private und gewerbliche Umzüge können weiterhin stattfinden, ebenso Auslieferung von Neumöbeln. Privatpersonen, die ihren Umzug in Eigenregie geplant hatten können sich gerne an den Gelben Blitz wenden. Aufgrund der Kontaktsperre sind Umzüge mit Freunden und Bekannten derzeit nicht mehr möglich. Das Umzugsunternehmen hilft in solchen Fällen gerne im Rahmen seiner Kapazitäten mit kurzfristigen Umzugsterminen aus.
Kundenanfragen für Umzüge können aufgrund der derzeitigen Situation auch „kontaktlos“ und ohne persönlichen Besuch des Umzugsberaters bearbeitet werden. Hierzu steht den Kunden die „Digitale Besichtigung“ des Gelben Blitz zur Verfügung mit der alle relevanten Umzugsdaten bequem über das Smart-Phone erfasst und übermittelt werden können.
Zum Schutz der Kunden und auch der eigenen Mitarbeiter vor Infektionen mit dem Corona-Virus hat der Gelbe Blitz eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Neben dem Hinweis auf die Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften zählt dazu auch der vorübergehende Verzicht auf Kundenunterschriften und die Verkleinerung der Fahrzeugbesatzungen.
Alle Kunden werden gebeten den Möbelwerkern gegenüber den Mindestabstand von 1 bis 1,5 m bei der Ausübung ihrer Arbeit einzuhalten.